Landgericht Hagen, 2010-11-05, 7 S 89/10

7 S 89/10Kantonsgericht05.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 7 S 89/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-11-05

Aktenzeichen: 7 S 89/10

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:1105.7S89.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Kammer beabsichtigt, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren und die Berufung durch Beschluss zurückzuweisen.

Dem Berufungskläger wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

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