Landgericht Hagen, 2010-11-30, 21 0 83/10

21 0 83/10Kantonsgericht30.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 21 0 83/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-11-30

Aktenzeichen: 21 0 83/10

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:1130.21.0.83.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Gläubigerin wird ermächtigt, die nach Ziffer 1 a - g des vorläufig vollstreckbaren Urteils der Kammer vom 27.07.2010 von der Schuldnerin zu stellenden Sicherheiten in Höhe von insgesamt 30.687,87 Euro durch Hinterlegung von Geld zu leisten.

Die Schuldnerin wird verurteilt, den dafür erforderlichen Betrag in Höhe von 30.687,87 Euro zu Gunsten der Gläubigerin zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des AG I vorauszuzahlen.

Die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens hat die Schuldnerin zu tragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.