Landgericht Hagen, 2010-12-03, 1 T 80/10

1 T 80/10Kantonsgericht03.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 1 T 80/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-03

Aktenzeichen: 1 T 80/10

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:1203.1T80.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 27.10.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts M vom 13.10.2010 in der Fassung des Nichtabhilfeschlusses vom 03.11.2010 abgeändert.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Der Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Wert von bis zu 900 €.

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