Landgericht Hagen, 2010-12-09, 7 S 89/10

7 S 89/10Kantonsgericht09.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 7 S 89/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-09

Aktenzeichen: 7 S 89/10

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:1209.7S89.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 03.08.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schwelm wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens .

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 2.183,25 EUR festgesetzt.

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