Landgericht Hagen, 2011-03-17, 4 O 353/10

4 O 353/10Kantonsgericht17.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 4 O 353/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-17

Aktenzeichen: 4 O 353/10

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2011:0317.4O353.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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