Landgericht Hagen, 2011-05-25, 3 T 132/11

3 T 132/11Kantonsgericht25.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 132/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-25

Aktenzeichen: 3 T 132/11

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2011:0525.3T132.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag des Beteiligten zu 1), die Rechtswidrigkeit der durch Beschluss vom 17. März 2011 angeordneten Sicherungshaft festzustellen, wird zurückgewiesen.

Der Prozesskostenhilfeantrag des Betroffenen wird zurückgewiesen.

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