46 Qs 26/11•Landgericht Hagen, 2011-08-22, 46 Qs 26/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 46 Qs 26/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-22
Aktenzeichen: 46 Qs 26/11
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2011:0822.46QS26.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Strafkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Betroffenen wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.
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