1 S 131/11•Landgericht Hagen, 2011-10-21, 1 S 131/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 1 S 131/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-21
Aktenzeichen: 1 S 131/11
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2011:1021.1S131.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 12.05.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts I2 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.184,71 Euro nebst Zinsen in Höhe von 4 % aus 1.661,52 Euro für die Zeit vom 22.02.2007 bis zum 31.11.2007 und aus 1.523,19 Euro für die Zeit vom 23.08.2007 bis zum 31.11.2007, sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.184,71 Euro seit dem 01.12.2007 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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