Landgericht Hagen, 2012-02-28, 9 O 425/10

9 O 425/10Kantonsgericht28.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 9 O 425/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-28

Aktenzeichen: 9 O 425/10

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:0228.9O425.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 28.06.2011 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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