9 O 425/10•Landgericht Hagen, 2012-02-28, 9 O 425/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 9 O 425/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-28
Aktenzeichen: 9 O 425/10
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:0228.9O425.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 28.06.2011 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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