Landgericht Hagen, 2012-03-21, 10 O 264/11

10 O 264/11Kantonsgericht21.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 10 O 264/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-21

Aktenzeichen: 10 O 264/11

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:0321.10O264.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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