10 O 264/11•Landgericht Hagen, 2012-03-21, 10 O 264/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 10 O 264/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-21
Aktenzeichen: 10 O 264/11
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:0321.10O264.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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