Landgericht Hagen, 2012-03-23, 1 S 239/11

1 S 239/11Kantonsgericht23.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 1 S 239/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-23

Aktenzeichen: 1 S 239/11

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:0323.1S239.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 15.11.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Iserlohn abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 734,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2011 sowie weitere 120,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit dem 12.01.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 53,7 % und der Beklagte zu 46,3 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.