6 O 28/12•Landgericht Hagen, 2012-05-22, 6 O 28/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 6 O 28/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-22
Aktenzeichen: 6 O 28/12
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:0522.6O28.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, es zu dulden, dass die Kläger sowie sonstige Personen, die das Wohnhausgrundstück I-T2, 58091 Hagen, ganz oder teilweise mit Wissen und Wollen der Kläger nutzen, das Grundstück der Beklagten I-T2 13, 58091 Hagen, teilweise, nämlich in Breite von 1,60 m in Anspruch nehmen (befahren), um mit einem Pkw von der T2 I-T2 in die hälftig auf dem Grundstück I-T2 13 stehende Garage der Kläger zu gelangen sowie von dieser Garage in Gegenrichtung auf die T2 I-T2 zu fahren.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 Euro.
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