8 O 67/12•Landgericht Hagen, 2012-06-27, 8 O 67/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 8 O 67/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-27
Aktenzeichen: 8 O 67/12
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:0627.8O67.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 44.249,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.03. 2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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