Landgericht Hagen, 2012-07-04, 3 S 93/11

3 S 93/11Kantonsgericht04.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 S 93/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-04

Aktenzeichen: 3 S 93/11

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:0704.3S93.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.11.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts T2 (2 C 118/11) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 584,83 EUR festgesetzt.

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