1 S 53/12•Landgericht Hagen, 2012-07-19, 1 S 53/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 1 S 53/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-19
Aktenzeichen: 1 S 53/12
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:0719.1S53.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten vom 01.03.2012 gegen das Urteil des Amtsgerichts T vom 03.02.2012 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil des Amtsgerichts T ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 11.209,84 € festgesetzt.
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