Landgericht Hagen, 2012-07-19, 1 S 53/12

1 S 53/12Kantonsgericht19.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 1 S 53/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-19

Aktenzeichen: 1 S 53/12

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:0719.1S53.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten vom 01.03.2012 gegen das Urteil des Amtsgerichts T vom 03.02.2012 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil des Amtsgerichts T ist vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 11.209,84 € festgesetzt.

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