Landgericht Hagen, 2012-07-19, 1 S 53/12

1 S 53/12Kantonsgericht19.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 1 S 53/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-19

Aktenzeichen: 1 S 53/12

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:0719.1S53.12.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten vom 01.03.2012 gegen das Urteil des Amtsgerichts Schwerte vom 03.02.2012 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Schwerte ist vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 11.209,84 € festgesetzt.

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