10 O 148/12•Landgericht Hagen, 2012-08-22, 10 O 148/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 10 O 148/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-22
Aktenzeichen: 10 O 148/12
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:0822.10O148.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 10 O
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 21.06.2012 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.
Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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