Landgericht Hagen, 2012-08-22, 10 O 148/12

10 O 148/12Kantonsgericht22.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 10 O 148/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-22

Aktenzeichen: 10 O 148/12

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:0822.10O148.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 10 O

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 21.06.2012 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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