8 O 89/11•Landgericht Hagen, 2012-09-05, 8 O 89/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 8 O 89/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-05
Aktenzeichen: 8 O 89/11
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:0905.8O89.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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