Landgericht Hagen, 2012-09-05, 8 O 89/11

8 O 89/11Kantonsgericht05.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 8 O 89/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-05

Aktenzeichen: 8 O 89/11

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:0905.8O89.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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