Landgericht Hagen, 2012-10-19, 62 StVK 94/12

62 StVK 94/12Kantonsgericht19.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 62 StVK 94/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-19

Aktenzeichen: 62 StVK 94/12

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:1019.62STVK94.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer

Tenor

Die Entscheidung der Antragsgegnerin, den Antragsteller zwecks Durchführung des Einweisungsverfahrens in die JVA I zu verlegen und diesen hierzu anzufordern, wird aufgehoben.

Im Übrigen werden die Anträge als unzulässig zurückgewiesen.

Der Antragsteller die Kosten trägt des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, soweit er unterliegt. Im Übrigen trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Antragstellers.

Der Streitwert wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.