4 O 314/11•Landgericht Hagen, 2013-01-21, 4 O 314/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 4 O 314/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-21
Aktenzeichen: 4 O 314/11
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2013:0121.4O314.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen
Tenor
Soweit der Kläger beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, ihn von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, die über 153,00 EUR hinausgehen, freizustellen, wird die Klage als unzulässig abgewiesen.
Im Übrigen wird die Klage als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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