Landgericht Hagen, 2013-04-12, 1 S 175/12

1 S 175/12Kantonsgericht12.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 1 S 175/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-12

Aktenzeichen: 1 S 175/12

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2013:0412.1S175.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 1 S

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Iserlohn vom17.10.2012, Az.: 40 C 203/12, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.058,43 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 23.02.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 148,33 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.058,43 Euro festgesetzt.

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