Landgericht Hagen, 2013-08-22, 10 O 154/13

10 O 154/13Kantonsgericht22.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 10 O 154/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-22

Aktenzeichen: 10 O 154/13

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2013:0822.10O154.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.807,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2012 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 459,40 EUR für die außergerichtliche Rechtsverfolgung nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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