3 T 400/11•Landgericht Hagen, 2013-09-17, 3 T 400/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 3 T 400/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-17
Aktenzeichen: 3 T 400/11
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2013:0917.3T400.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antragstellern eine weitere
vollstreckbare Ausfertigung des Teilvollstreckungsbescheids vom 20.3.2007
–07-1791444-0-0- und des Vollstreckungsbescheids vom 27.7.2007
–07-17914444-00-N– zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens I. Instanz tragen die Antragsteller,
die Kosten II. Instanz trägt der Antragsgegner nach einem Beschwerdewert
von 381,44 Euro.
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