Landgericht Hagen, 2013-09-17, 3 T 400/11

3 T 400/11Kantonsgericht17.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 400/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-17

Aktenzeichen: 3 T 400/11

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2013:0917.3T400.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antragstellern eine weitere

vollstreckbare Ausfertigung des Teilvollstreckungsbescheids vom 20.3.2007

–07-1791444-0-0- und des Vollstreckungsbescheids vom 27.7.2007

–07-17914444-00-N– zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens I. Instanz tragen die Antragsteller,

die Kosten II. Instanz trägt der Antragsgegner nach einem Beschwerdewert

von 381,44 Euro.

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