9 O 99/12•Landgericht Hagen, 2014-05-30, 9 O 99/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 9 O 99/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-30
Aktenzeichen: 9 O 99/12
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2014:0530.9O99.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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