Landgericht Hagen, 2015-01-19, 8 O 202/13

8 O 202/13Kantonsgericht19.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 8 O 202/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-19

Aktenzeichen: 8 O 202/13

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2015:0119.8O202.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 20.08.2014 bleibt aufrechterhalten.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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