8 O 202/13•Landgericht Hagen, 2015-01-19, 8 O 202/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 8 O 202/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-19
Aktenzeichen: 8 O 202/13
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2015:0119.8O202.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 20.08.2014 bleibt aufrechterhalten.
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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