Landgericht Hagen, 2015-01-26, 10 O 297/13

10 O 297/13Kantonsgericht26.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 10 O 297/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-26

Aktenzeichen: 10 O 297/13

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2015:0126.10O297.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 13.08.2014 wird aufrechterhalten.

Die Kläger tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in dieser Höhe fortgesetzt werden.

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