49 KLs 1/15•Landgericht Hagen, 2015-06-01, 49 KLs 1/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 49 KLs 1/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-01
Aktenzeichen: 49 KLs 1/15
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2015:0601.49KLS1.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafverfahren
Normen: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB; §§ 230 Abs. Abs. 1 S. 1, 20, 22, 23 StGB; §§ 52, 53, 63, 67 b StGB
Tenor
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Seine Unterbringung in einem psychaitrischen Krankenhaus wird angeordnet.
Der Vollzug der Maßregel wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 230 Abs. 1 S. 1, 20, 22, 23, 52, 53, 63, 67 b StGB
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