7 S 50/14•Landgericht Hagen, 2015-08-20, 7 S 50/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 7 S 50/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-20
Aktenzeichen: 7 S 50/14
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2015:0820.7S50.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Lüdenscheid vom 10.04.2014 (Az.: 94 C 194/13) dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 81,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.03.2013 und 39,00 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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