6 T 303/15•Landgericht Hagen, 2016-05-24, 6 T 303/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 6 T 303/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-24
Aktenzeichen: 6 T 303/15
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2016:0524.6T303.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Schuldner vom 21.12.2015 gegen die Beschlüsse des Zentralen Vollstreckungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen (Amtsgericht Hagen) vom 02.12.2015 wird auf Kosten der Beschwerdeführer nach einem Beschwerdewert von bis zu 300,00 € zurückgewiesen.Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 574 Abs. 2 ZPO zugelassen.
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