Landgericht Hagen, 2016-07-06, 44 Qs 65/16

44 Qs 65/16Kantonsgericht06.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 44 Qs 65/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-06

Aktenzeichen: 44 Qs 65/16

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2016:0706.44QS65.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. große Strafkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die insoweit dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Nebenklägerin auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf 261,80 EUR festgesetzt.

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