3 T 95/16•Landgericht Hagen, 2016-07-14, 3 T 95/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 3 T 95/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-14
Aktenzeichen: 3 T 95/16
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2016:0714.3T95.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 21.06.2016 (Az. 88 XIV (B) 80/16) wird aufgehoben, soweit die Haft für längere Zeit als bis zum 19.08.2016 einschließlich angeordnet ist.
Ferner wird festgestellt, dass die Freiheitsentziehung auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts Hagen vom 21.06.2016 (Az. 88 XIV (B) 80/16) bis zum 14.07.2016 rechtswidrig war und den Betroffenen in seinen Rechten verletzte.
Im Übrigen wird die Beschwerde vom 28.06.2016 zurückgewiesen.
Der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Haftbeschlusses wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Beteiligte zu 2).
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.