Landgericht Hagen, 2016-07-14, 3 T 95/16

3 T 95/16Kantonsgericht14.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 95/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-14

Aktenzeichen: 3 T 95/16

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2016:0714.3T95.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 21.06.2016 (Az. 88 XIV (B) 80/16) wird aufgehoben, soweit die Haft für längere Zeit als bis zum 19.08.2016 einschließlich angeordnet ist.

Ferner wird festgestellt, dass die Freiheitsentziehung auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts Hagen vom 21.06.2016 (Az. 88 XIV (B) 80/16) bis zum 14.07.2016 rechtswidrig war und den Betroffenen in seinen Rechten verletzte.

Im Übrigen wird die Beschwerde vom 28.06.2016 zurückgewiesen.

Der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Haftbeschlusses wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Beteiligte zu 2).

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

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