Landgericht Hagen, 2016-08-05, 9 O 231/12

9 O 231/12Kantonsgericht05.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 9 O 231/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-05

Aktenzeichen: 9 O 231/12

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2016:0805.9O231.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 07.09.2012 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die ihm aus dem Unfallereignis vom 06.05.2011 noch entstehen werden, solange der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder einen Dritten übergegangen ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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