Landgericht Hagen, 2017-02-08, 3 O 171/14

3 O 171/14Kantonsgericht08.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 O 171/14 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-08

Aktenzeichen: 3 O 171/14

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2017:0208.3O171.14.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 926.946,16 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.02.2015 zu zahlen, der Beklagte zu 2) überdies weitergehend Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.01.2015 bis zum 10.02.2015.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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