Landgericht Hagen, 2017-02-27, 3 T 77/17

3 T 77/17Kantonsgericht27.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 77/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-02-27

Aktenzeichen: 3 T 77/17

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2017:0227.3T77.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die am 22.04.2015 durch das Amtsgericht Hagen erteilte Vollstreckungsklausel für die I wird aufgehoben und eingezogen.

Die Beschwerdegegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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