3 T 77/17•Landgericht Hagen, 2017-02-27, 3 T 77/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 3 T 77/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-27
Aktenzeichen: 3 T 77/17
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2017:0227.3T77.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die am 22.04.2015 durch das Amtsgericht Hagen erteilte Vollstreckungsklausel für die I wird aufgehoben und eingezogen.
Die Beschwerdegegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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