Landgericht Hagen, 2017-03-16, 4 O 93/16

4 O 93/16Kantonsgericht16.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 4 O 93/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-16

Aktenzeichen: 4 O 93/16

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2017:0316.4O93.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.646,99 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2016 Zug um Zug gegen Rückübereignung des Fahrzeugs 2,0 TDI 103 kW mit der Fahrzeugidentifikationsnummer zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1140,02 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten und Gebühren nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2016 zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte..
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages.

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