Landgericht Hagen, 2017-10-04, 10 O 96/17

10 O 96/17Kantonsgericht04.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 10 O 96/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-04

Aktenzeichen: 10 O 96/17

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2017:1004.10O96.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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