Landgericht Hagen, 2017-12-01, 1 S 82/17

1 S 82/17Kantonsgericht01.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 1 S 82/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-01

Aktenzeichen: 1 S 82/17

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2017:1201.1S82.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.04.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wetter abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 406,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.02.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 70,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.08.2016 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 42 Prozent und die Beklagte 58 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.