Landgericht Hagen, 2018-05-04, 3 T 81/18

3 T 81/18Kantonsgericht04.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 81/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-05-04

Aktenzeichen: 3 T 81/18

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2018:0504.3T81.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 23.01.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 05.01.2018 aufgehoben.

Dem Amtsgericht Hagen wird aufgegeben, der Antragstellerin auf ihren Antrag vom 08.06.2017 eine Rechtsnachfolgeklausel betreffend den verfahrensgegenständlichen Vollstreckungsbescheid zu erteilen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Schuldnerin.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 4.000,00 Euro festgesetzt.

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