32 Ks 2/18•Landgericht Hagen, 2018-06-11, 32 Ks 2/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 32 Ks 2/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-11
Aktenzeichen: 32 Ks 2/18
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2018:0611.32KS2.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer als 2. Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Das im Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll vom 30.11.2017 (Az. 307000-070226-17/4) unter der lfd. Nr. 1 bezeichnete Tatmittel ("Messer mit Serviette") wird eingezogen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
Angewandte Vorschriften:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 241 Abs. 1, 52, 56, 74 StGB
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