Landgericht Hagen, 2018-07-23, 3 T 46/18

3 T 46/18Kantonsgericht23.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 46/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-23

Aktenzeichen: 3 T 46/18

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2018:0723.3T46.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Beschwerdekammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 19. November 2017 gegen den Beschluss des Amtsgericht Altena vom 16. Oktober 2017 wird der angefochtene Beschluss dahingehend abgeändert, dass statt Frau N2, B-Weg, A, Frau B, H 1, K, zur Betreuerin bestellt wird. Die Betreuung wird berufsmäßig geführt.

Die Betreuung umfasst folgende Aufgabenkreise: Vertretung gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern und anderen Institutionen, Gesundheitsfürsorge, Regelung des Postverkehrs, Vermögensangelegenheiten, Widerruf der Kontovollmacht vom 3. August 2017.

Das Gericht wird spätestens am 15.10.2024 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.

Die Beschwerde im Übrigen wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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