71 Qs 16/18•Landgericht Hagen, 2018-08-31, 71 Qs 16/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 71 Qs 16/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-31
Aktenzeichen: 71 Qs 16/18
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2018:0831.71QS16.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafkammer
Tenor
Der Haftbefehl des Amtsgerichts X vom 28. März 2018 wird aufgehoben.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft X vom 27. März 2018 auf Erlass des Haftbefehls wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO analog).
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