Landgericht Hagen, 2018-12-17, 46 Qs 85/18

46 Qs 85/18Kantonsgericht17.12.2018

Regest

Die Durchsuchung der Wohnung des Betroffenen, dessen Täterschaft hinsichtlich einer Ordnungswidrigkeit in Gestalt einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften rechtskräftig festgestellt ist, kann im Einzelfall auch dann rechtmäßig sein, wenn die Durchsuchung der Auffindung von Beweismitteln dient, auf Grundlage derer die Höhe der Geldbuße ermittelt werden kann.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 46 Qs 85/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-17

Aktenzeichen: 46 Qs 85/18

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2018:1217.46QS85.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafkammer

Normen: StPO § 102; StPO § 105; StPO § 304

Leitsätze

Die Durchsuchung der Wohnung des Betroffenen, dessen Täterschaft hinsichtlich einer Ordnungswidrigkeit in Gestalt einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften rechtskräftig festgestellt ist, kann im Einzelfall auch dann rechtmäßig sein, wenn die Durchsuchung der Auffindung von Beweismitteln dient, auf Grundlage derer die Höhe der Geldbuße ermittelt werden kann.

Tenor

Die Beschwerde des Betroffenen vom 22.10.2018 gegen den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts I1 vom 08.10.2018 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Betroffene ebenso wie seine ihm entstandenen notwendigen Auslagen.

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