Landgericht Hagen, 2019-03-19, 21 O 107/18

21 O 107/18Kantonsgericht19.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 21 O 107/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-19

Aktenzeichen: 21 O 107/18

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2019:0319.21O107.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung - Kammer für Handelssachen -

Tenor

| | Es wird festgestellt, dass der Mietvertrag vom 10.04.2014 über den Laden XXX der XXX-Galerie, XXX zwischen den Vertragsparteien über den 31.12.2018 hinaus ungekündigt fortbesteht.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. | | --- | --- |

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