Landgericht Hagen, 2019-04-30, 3 T 128/193

3 T 128/193Kantonsgericht30.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 128/193 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-04-30

Aktenzeichen: 3 T 128/193

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2019:0430.3T128.193.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts Hagen

Tenor

Auf die Beschwerde der Betreuerin vom 12.02.2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts Altena vom 31.01.2019, Az. 3 XVII 303/15 L, wie folgt geändert und im Übrigen aufgehoben: Die aus der Staatskasse an die Betreuerin Frau Y zahlende Vergütung für den Zeitraum vom 21.06.2018 bis 20.09.2018 wird festgesetzt auf 351,75 EUR. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Von der Erhebung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.

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