41 KLs 29/17•Landgericht Hagen, 2019-07-16, 41 KLs 29/17
Landgericht Hagen, 2019-07-16, 41 KLs 29/17
41 KLs 29/17Kantonsgericht16.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 41 KLs 29/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-16
Aktenzeichen: 41 KLs 29/17
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2019:0716.41KLS29.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafverfahren
Normen: §§ 239a Abs. 1, 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) StGB; §§ 253, 255, 22, 23, 52, 53 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 StGB in der bis zum 30.06.2017 gültigen Fassung
Tenor
Der Angeklagte ist des versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie des erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung schuldig.
Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
(Angewandte Gesetzesbestimmungen: §§ 239a Abs. 1, 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b), 253, 255, 22, 23, 52, 53 StGB, § 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 StGB in der bis zum 30.06.2017 gültigen Fassung)
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.