Landgericht Hagen, 2019-09-17, 21 O 83/18

21 O 83/18Kantonsgericht17.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 21 O 83/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-17

Aktenzeichen: 21 O 83/18

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2019:0917.21O83.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Der in der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 09.08.2018 getroffene Beschluss, mit dem die Gesellschafterversammlung der Beklagten die "Entlastung des Liquidators" beschlossen hat, wird für nichtig erklärt.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 5/6 zu tragen, die Beklagte trägt diese zu 1/6.

Der Kläger hat die Kosten der Nebenintervention zu 5/6 zu tragen, zu 1/6 werden diese vom Nebenintervenienten getragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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