31 Ks 5/19•Landgericht Hagen, 2019-11-06, 31 Ks 5/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 31 Ks 5/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-06
Aktenzeichen: 31 Ks 5/19
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2019:1106.31KS5.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.
Seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt worden ist. Soweit das Verfahren gegen den Angeklagten gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt worden ist, werden die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt.
Angewandte Gesetzesbestimmungen: § 212 Abs. 1, 66 Abs. 3 Satz 1 StGB
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