7 S 55/19•Landgericht Hagen, 2019-12-13, 7 S 55/19
Landgericht Hagen, 2019-12-13, 7 S 55/19
7 S 55/19Kantonsgericht13.12.2019
Regest
Tatrichterliche Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten bei einem Verkehrsunfall: Fraunhofer-Liste als geeignete Schätzungsgrundlage zur Bemessung der Mietwagenkosten
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Hagen — 7 S 55/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-13
Aktenzeichen: 7 S 55/19
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2019:1213.7S55.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Normen: BGB § 249; StVG § 7; ZPO § 287
Leitsätze
Tatrichterliche Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten bei einem Verkehrsunfall:
Fraunhofer-Liste als geeignete Schätzungsgrundlage zur Bemessung der
Mietwagenkosten
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.07.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schwerte (Az. 2 C 29/19) wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 57,88 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.08.2018 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.03.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 1.200,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.