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4 T 1/22•Landgericht Hagen, 2022-08-15, 4 T 1/22
Entscheidungsdatum: 2022-08-15
Aktenzeichen: 4 T 1/22
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:0815.4T1.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilabteilung
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 25.04.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 06.04.2022 aufgehoben.
Das Verfahren wird an das Amtsgericht Hagen zurückverwiesen zum Zwecke der Entscheidung über eine Verweisung des Rechtsstreits nach § 17a Abs. 6 GVG an das Amtsgericht Schwelm – Landwirtschaftsgericht.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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