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8 O 396/21•Landgericht Hagen, 2022-09-15, 8 O 396/21
Entscheidungsdatum: 2022-09-15
Aktenzeichen: 8 O 396/21
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:0915.8O396.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch das beklagte Land durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe, jedoch bemessen nach dem jeweils zu vollstreckenden Betrag leistet.
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